Energieefizienzhaus-Varianten

Was für ein Energisparhaus möchten Sie bauen?
Hier sind zu Ihrer Erläuterung die Technischen Anforderungen.

Ihr Energieefizienzhaus muss zwei Kriterien einhalten, die den Energieverbrauch des Gebäudes wiederspiegeln. Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis, der für jeden Neubau von einem Sachverständigen zu erstellen ist.

KfW-Effizienzhaus 55

Wichtig ist die Kennziffer, die den Gesamtenergieverbrauch Ihres Gebäudes zum Ausdruck bringt, und zwar der Jahres-Primerenergiebedarf (Qp), und zum anderen die Qualität der thermischen Hülle die in dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT) beziffert wird. Diese Werte dürfen höchstens 55 % der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 geforderten Werte haben.

Aussenwand KfW-Effizienzhaus 55 tauglich
U-Wert ~ 0,125 W/m²K

KfW-Effizienzhaus 55 - Aussenwand

Passivhaus

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primerenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro qm Gebäudenutzfläche und der dann enthaltene Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kWh pro qm Wohnfläche beträgt.

Aussenwand Passivhaus tauglich
U-Wert ~ 0,105 W/m²K

Passivhaus - Aussenwand

KfW-Effizienzhaus 70

Die Berechnung ist identisch zu Effizienzhaus 55, jedoch ist sie weniger streng. Die geforderten Werte dürfen höchstens 70 % der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 geforderten Werte haben.

Aussenwand KfW-Effizienzhaus 70 tauglich
U-Wert ~ 0,175 W/m²K

KfW-Effizienzhaus 70 - Aussenwand

Die erforderlichen Kennzahlen werden nur dann erreicht, wenn Heiztechnik und energetische Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind.

Erklärung zum Jahresprimärenergiebedarf

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Für jedes Wohngebäude ist -abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Volumen des Gebäudes- ein zulässiger Höchstwert nach Tabelle 1 des Anhanges 1 der Energieeinsparverordung (EnEV) in der aktuellen Fassung vorgegeben.